Liköre- gibt´s etwas ohne Hirsch?

Bei den Likören sieht es folgendermaßen aus, entweder trinken es die Älteren oder er wird eiskalt in der Disko oder auf Parties als Shot getrunken.

Die traditionellen Liköre, meist Kräuterliköre, Halb-Bitter oder Bitterliköre schmecken oft sehr kräftig, würzig oder auch sprittig. Wer den „kleinen Braunen“ als junger Mensch getrunken hat wird den Geschmack nicht so leicht vergessen und später lieber doch den Marktführer eiskalt als Shot trinken. Kalt, dadurch jedoch ohne Geschmack, sitzen die Erinnerungen wirklich so tief?

Und zack……da sind wir wieder bei dem Thema des Purtrinkens…..

Mitlerweile gibt es weit mehr als die bereits geschilderten Likörsorten und natürlich dem Eierlikör. Nehmen wir mal die Großindustriell produzierten Liköre raus, egal ob die nach Waldbeeren, Brombeeren, Vanille, Kaffee, Mandel, Orangen und und und schmecken, es gibt noch weit mehr und interessantere Liköre auf der Welt, gerade hier in Deutschland.

Wir haben auf unserer langjährigen Reise durch die Getränkewelt unzählige kleine Produzenten gefunden, die in akkribischer Handarbeit Liköre herstellen und dabei Geschmäcker miteinander kombinieren, das einem der Gaumen wackelt. Mit viel Liebe und nicht mit Zucker, ganz und gar nicht sprittig, selbst wenn der Alkoholgehalt die 40% vol überstieg.

Solange man dahinter steht sind Liköre ein super Geschenk und ein Mitbringsel in die Heimat. So zeigt man den Leuten was es sonst noch gibt und wenn der Likör schmeckt….umso besser, dann wird die Geschichte von der Reise unterstrichen.

Fakt ist: Klopft die Erinnerung an alte, kratzende Kräuterliköre aus dem Teppich und erneuert eueren Horizont und begeistert eure Familien und Freunde mit einem Likör mit Geschichte, aber keine historische, eine handwerkliche.

Um den Wissensstand anzuheben:

Liköre sind per Definition der europäischen Spirituosenverordnung…

Spirituosen die:

  • versehen mit einem Zuckergehalt von mindestens 100g/L (Invertzucker)durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (= Neutralalkohol) oder eines Destillates landwirtschaftlichen Ursprungs (z. B. Korn) oder einer oder mehrerer Spirituosen im Sinne der o. g. Verordnung hergestellt wirdSüße Erzeugnisse und Erzeugnisse landwirtschaftlichen Ursprungs wie Rahm, Milch, Obst, Wein, usw. dürfen zugegeben werdenmit einem Mindestalkoholgehalt von 15 %vol (Ausnahme Eierlikör mindestens 14 %vol).
    Bei der Herstellung von Likör dürfen nur natürliche Aromastoffe und Aromaextrakte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 88/388/EWG und naturidentische Aromastoffe und Aromaextrakte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii der genannten Richtlinie verwendet werden.

Naturidentische Aromastoffe und Aromaextrakte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii der genannten

Richtlinie dürfen jedoch bei der Herstellung folgender Liköre nicht verwendet werden:

Liköre aus folgenden Früchten: Schwarze Johannisbeeren, Kirschen, Himbeeren, Maulbeeren, Heidelbeeren, Zitrusfrüchte, Moltebeeren, amerikanische Taubeeren

gewöhnliche Moosbeeren, Preiselbeeren, Sanddorn, Ananas

Liköre aus folgenden Pflanzen: Minze, Enzian, Anis, Gletscher-Edelraute, Wundklee

Ebenfalls nützlich zu wissen 😉

Zur Aufmachung von in der Gemeinschaft hergestellten Likören können bei der Verwendung von Ethylalkohol

folgende zusammengesetzte Begriffe als Hinweis auf etablierte Herstellungsverfahren verwendet werden: prune-brandy, orange-brandy, apricot-brandy, cherry-brandy, solbaerrom (auch Blackcurrant Rum genannt)

Bei der Etikettierung und Aufmachung der genannten Liköre ist der zusammengesetzte Begriff in einer Zeile in einheitlicher Schrift derselben Schriftart und Farbe zu halten, wobei die Bezeichnung „Likör“ unmittelbar daneben erscheinen muss, und zwar in einer Schrift, die nicht kleiner sein darf als die des zusammengesetzten Begriffs.

Stammt der Alkohol nicht von der angegebenen Spirituose, so ist der Ursprung auf dem Etikett im selben Sichtfeld wie der zusammengesetzte Begriff und der Begriff „Likör“ anzugeben, indem entweder die Art des verwendeten landwirtschaftlichen Alkohols genannt wird oder die Angabe „landwirtschaftlichem Alkohol“ jeweils nach den Worten „hergestellt aus“, „gewonnen aus“ oder „aus“ erscheint.